Grundlage der Zusammenarbeit mit unseren Kunden ist eine Vereinbarung in Form eines Betreuungsmandates oder Beratungsmandates. Dabei verpflichten wir uns der Transparenz in der Entschädigung als Broker. Alle Mitarbeitenden werden mit einem Fixgehalt entlöhnt und beziehen keine umsatzabhängige Entschädigung.
- Betreuungs- resp. Brokermandat (einfacher Auftrag gemäss OR Art. 394ff.)
Für unsere Kunden wickeln wir im Rahmen des unterzeichneten Mandats alle üblichen Versicherungs- und Pensionskassengeschäfte sowie in diesem Zusammenhang stehenden Unterstützungsaufgaben ab, und das ohne direkte Kostenfolge für unsere Kunden. Durch das Mandat erhalten wir von den Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen jährlich wiederkehrende marktübliche Betreuungs-/ Verwaltungscourtagen (Kommissionen) oder einmalige Provisionen für eingereichte Versicherungsanträge. Diese Form der Zusammenarbeit wird auch als klassisches Brokermandat bezeichnet. Ein Brokermandat gilt bis zum Widerruf durch einen der Vertragspartner. Nach vorheriger Absprache mit unseren Kunden können zusätzliche Beratungen und weitergehende Dienstleistungen gegen ein Honorar erfolgen.
Als Mitglied der SIBA (Swiss Insurance Brokers Association) unterstehen wir dem Berufsbild Schweizer Versicherungsbroker und dem Code of Conduct. Wir verzichten auf jegliche volumen-, wachstums- oder schadenabhängige Zusatzentschädigungen (Superprovisionen, Contingent Fees) seitens der Versicherer.
- Alternative Form der Zusammenarbeit: Beratungsmandat
Bei dieser Form der Zusammenarbeit legen wir gemeinsam fest, welche Dienstleistungen Sie in Anspruch nehmen möchten und definieren dafür ein Beratungsmandat auf Honorarbasis.