Kundeninformation gemäss Art. 45 VAG

Informationen gemäss Art. 45 VAG zur Ausführung der Dienstleistungen als Versicherungsbroker

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SWIBRO AG – IHR VERSICHERUNGSBROKER

Die Swibro AG (nachfolgend «Swibro») ist ein unabhängiges, ungebundenes Versicherungs- und Vorsorge-Vermittlerunternehmen für alle Versicherungszweige gemäss Art. 40, Abs. 2 VAG. Swibro sowie deren Mandatsleiter und Fachspezialisten verfügen über die notwendigen Registrierungen zur Ausübung der Brokerdienstleistungen im Sinne des Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzes (FINMA Vermittlerregister Nr. F01100456). Swibro ist Mitglied im Verband Schweizerischer Versicherungsbroker (Swiss Insurance Brokers Association SIBA).

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INFORMATIONEN ZU DEN DIENSTLEISTUNGEN

Der Kunde beauftragt Swibro im Sinne einer auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Geschäftsbeziehung mittels separater Mandatsvereinbarung (Brokermandat) mit der laufenden Betreuung seiner Versicherungen. Die hiernach aufgeführten Informationen bilden einen integrierenden Bestandteil einer Mandatsvereinbarung, welche nur durch ein von beiden Vertragsparteien unterzeichnetes Dokument abgeändert oder ergänzt werden können.

Swibro wird beauftragt, im Namen des Kunden mit Versicherern und Vorsorgeträgern zu verhandeln, Offerten einzuholen und – nach Absprache mit dem Kunden – Änderungen an Verträgen, Kündigungen von Policen und Neuplatzierungen vorzunehmen. Swibro berät und betreut den Kunden in allen Versicherungsbelangen und Vorsorgethemen, die Bestandteil der Mandatsvereinbarung bilden, d.h. insbesondere in der Risiko- und Versicherungsanalyse, bei der Formulierung einer Risiko- und Versicherungspolitik, bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs, bei der Platzierung und der laufenden Betreuung der Versicherungen und Verträge sowie bei versicherungsrechtlichen Fragestellungen und bei der Unterstützung und Begleitung im Schadenfall gegenüber den Versicherern und Vorsorgeträgern.

Die Auskünfte der Mandatsleiter und Fachspezialisten der Swibro beruhen auf langjähriger Erfahrung als Versicherungsbroker und erfolgen nach bestem Wissen und mit grösstmöglicher Sorgfalt.

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INFORMATIONEN ZUR ENTSCHÄDIGUNG

Für die Erbringung der Dienstleistungen gemäss Ziff. 2 wird Swibro mit einer marktüblichen Courtage, welche durch den Versicherer resp. Vorsorgeträger bezahlt wird, entschädigt. Die Courtage berechnet sich in Prozenten der vom Kunden bezahlten Nettoprämie resp. Risiko- und Verwaltungskostenprämie. Die Courtage ist in den von den Versicherern resp. Vorsorgeträgern offerierten Prämien enthalten. Vor Beginn der Brokervereinbarung orientiert Swibro den Kunden über die Berechnungsgrundlagen und Bandbreiten oder über die geschätzte Höhe der erwarteten Courtagen aufgrund der vorliegenden Informationen über das Versicherungsportfolio des Kunden. Der Kunde erklärt sich mit der Unterzeichnung einer Brokervereinbarung damit einverstanden, auf die Herausgabe der Courtage zu verzichten und bestätigt, dass er über die Entschädigung der Swibro ausdrücklich informiert wurde.

Swibro verzichtet ausdrücklich auf jegliche volumen-, wachstums- oder schadenabhängige Zusatzentschädigungen durch Dritte. Andere Entschädigungsformen sind separat zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren. Für weitergehende Zusatzdienstleistungen, welche auf Wunsch des Kunden erbracht werden, wird Swibro mit dem Kunden vorgängig ein separates Honorar vereinbaren.

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INFORMATIONEN ZUR ZUSAMMENARBEIT MIT VERSICHERERN UND VORSORGETRÄGERN

Swibro verfügt über Zusammenarbeitsvereinbarungen mit allen wesentlichen in der Schweiz lizenzierten Versicherern und Vorsorgeträgern (inkl. Krankenkassen und registrierte Gemeinschafts- und Sammelstiftungen), ist aber im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung weder rechtlich noch wirtschaftlich noch auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen resp. an einen Vorsorgeträger gebunden.

Swibro betreut die Versicherungs- und Vorsorgeverträge des Kunden im Einvernehmen mit den zuständigen Versicherern resp. Vorsorgeträgern. Swibro erbringt in diesem Sinne auch Dienstleistungen, die zu einer Arbeitsentlastung für die Versicherer führen. Swibro steht jedoch ausdrücklich im Treueverhältnis zum Kunden und vertritt einzig dessen Interessen.

Der schriftliche Verkehr zwischen den Versicherern resp. Vorsorgeträgern und dem Kunden läuft über Swibro. In Einzelfällen und punktuell kann eine andere Regelung – nach Absprache oder auf Wunsch des Kunden – zwischen Swibro und den Versicherern resp. Vorsorgeträgern getroffen werden.

Die Risikoidentifikation sowie Schadenbehandlung und Schadenerledigung besorgt der zuständige Versicherer resp. Vorsorgeträger in der Regel im Einvernehmen mit Swibro; auf Wunsch des Kunden unterstützt und begleitet Swibro den Kunden bei der Schadenbehandlung und Schadenerledigung. Der Kunde allein kann Schadenzahlungen entgegennehmen.

Der Kunde bleibt Versicherungsnehmer sowie Schuldner der Prämie. Rückprämien erfolgen direkt durch den Versicherer resp. Vorsorgeträger an den Kunden.

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INFORMATIONEN ZU DATENSCHUTZ, DATENSICHERHEIT UND VERTRAULICHKEIT

Swibro leistet Gewähr, dass deren Mitarbeitende ihnen anvertraute Daten gemäss den Grundsätzen des schweizerischen Rechts über den Datenschutz behandeln. Wo zur richtigen Erfüllung der Brokerdienstleistungen eine Datenübertragung ins Ausland notwendig ist, stimmt der Kunde der Übermittlung seiner Daten unter Einhaltung des Datenschutzes durch Swibro ins Ausland zu. Der Kunde stimmt einer Bearbeitung der Daten durch Swibro mittels von Versicherern, Vorsorgeträgern oder Dritten angebotenen Applikationen zu, welche der vereinfachten administrativen Betreuung der Policen dienen.

Sämtliche im Rahmen der Vertragsführung erlangten Daten des Kunden sowie Angaben betreffend dessen Geschäftstätigkeit werden vertraulich behandelt und einzig zum Zwecke der Ausübung der Mandatsvereinbarung bearbeitet. Träger dieser Daten werden bei Swibro unter Verschluss gehalten und sind lediglich den Mitarbeitenden der Swibro zugänglich. Gegenüber unbeteiligten Dritten wird uneingeschränkt über den Bestand des Vertragsverhältnisses hinaus striktes Stillschweigen gewahrt. Swibro behält sich vor, Daten an beigezogene Dienstleistende weiterzugeben, soweit dies zur Erfüllung der Brokerdienstleistungen oder zur Fehlerbehebung und Verbesserung von durch Swibro betriebenen Applikationen erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere die Weiterleitung der Daten an die Versicherer oder Drittanbieter zwecks Ausschreibung bzw. Erneuerung der Policen sowie im Zusammenhang mit Schadenfällen. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Swibro ist auf www.swibro.ch abrufbar und bildet einen integrierenden Bestandteil einer Mandatsvereinbarung.

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INFORMATIONEN ZUR AUS- UND WEITERBILDUNG DER MITARBEITENDEN

Die registrierten Mandatsleiter und Fachspezialisten der Swibro verfügen über die gesetzlich geforderte Ausbildung und absolvieren die obligatorischen Weiterbildungen nach Art. 43 VAG. Die von der FINMA anerkannten Branchenorganisationen überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards. Anfragen zur Ausbildung oder Weiterbildung einzelner registrierter Mandatsleiter und Fachspezialisten können an folgende Stelle gerichtet werden: Swibro AG, Geschäftsleitung, Zwinglistrasse 11, 9000 St. Gallen.

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INFORMATIONEN ZUR HAFTUNG

Swibro erbringt die Dienstleistungen mit grösstmöglicher Sorgfalt. Für einen allfällig durch Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte entstehenden Schaden haftet Swibro.

Für solche Schäden, einschliesslich sämtlicher Kosten und Auslagen, besteht eine Berufs-Haftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von CHF 4 Mio.

Swibro haftet in keinem Fall für Ansprüche aufgrund von absichtlichem, grobfahrlässigem oder fehlerhaftem Verhalten des Kunden, seiner Organe oder Mitarbeitenden oder für Ansprüche für Schäden aufgrund von unvollständigen, fehlerhaften oder irreführenden Unterlagen, Dokumenten oder Informationen seitens des Kunden oder Dritter. Swibro AG, Zwinglistrasse 11, 9000 St. Gallen, ist als Vertragspartei Anlaufstelle im Sinne von Art. 45, Abs. 1, lit. d VAG.